Das Kündigungsschreiben der Hausverwaltung liegt im Briefkasten – und plötzlich stehen viele Fragen im Raum: Wer macht jetzt die Abrechnung? Was passiert mit den Konten? Und wer verwaltet uns überhaupt ab dem Stichtag? Dieser Beitrag ist der Sofortplan für genau diese Situation: die wichtigsten Schritte in den ersten Wochen, die Übergabe-Checkliste und die realistischen Optionen, die Ihre Gemeinschaft jetzt hat.

11 Minuten Lesezeit |10. Juli 2026
Wer verwaltet die WEG aktuell?
Bitte geben Sie an, wer aktuell die Verwaltungsaufgaben Ihrer WEG übernimmt.
Zuerst die wichtigste Nachricht: Ihre Gemeinschaft ist nicht allein. Die Zahl der Hausverwaltungen in Deutschland ist in wenigen Jahren von rund 24.000 auf unter 22.000 gesunken, rund ein Viertel der offenen Stellen in der Branche bleibt unbesetzt. Viele Verwaltungen verkleinern deshalb ihren Bestand – und trennen sich zuerst von den Objekten, die wirtschaftlich am wenigsten attraktiv sind: kleinen und mittelgroßen WEGs mit 2 bis 40 Einheiten.
Die Kündigung hat also in den meisten Fällen nichts mit Ihrer Gemeinschaft zu tun. Sie ist Ausdruck eines strukturellen Branchenproblems. Das ändert allerdings nichts an der praktischen Konsequenz: Ab dem Stichtag ist niemand mehr da, der Rechnungen bezahlt, die Buchhaltung führt, die Versammlung einberuft oder die Jahresabrechnung erstellt.
Genau deshalb zählt jetzt strukturiertes Vorgehen statt Panik. Die gute Nachricht: Mit einem klaren Plan ist die Situation gut beherrschbar – und für viele Gemeinschaften ist die Kündigung rückblickend sogar der Anstoß zu einer besseren, günstigeren und transparenteren Lösung gewesen.
Die wichtigsten Schritte im Überblick:
Wichtig: Eine WEG ist auch ohne Verwalter handlungsfähig. Die Eigentümerversammlung kann weiterhin einberufen werden und Beschlüsse fassen.
Bevor Hektik entsteht, lohnt ein genauer Blick auf das Kündigungsschreiben. Rechtlich sind zwei Ebenen zu unterscheiden:
Der Verwaltervertrag regelt das Schuldverhältnis zwischen WEG und Verwaltung – hier gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Die Bestellung ist der organschaftliche Akt, mit dem die Verwaltung ihr Amt innehat. In der Praxis enden beide meist zusammen, aber die Details stehen im Vertrag.
Das sollten Sie jetzt prüfen:
Ein wichtiger Punkt zur Beruhigung: Auch nach dem Ausscheiden der Verwaltung ist die WEG nicht führungslos. Nach § 24 Abs. 3 WEG kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer die Versammlung einberufen. Die Gemeinschaft bleibt voll handlungsfähig.
In den ersten zwei Wochen nach der Kündigung geht es nicht um die perfekte Langfrist-Lösung, sondern darum, die Weichen richtig zu stellen.
Transparenz von Anfang an verhindert Gerüchte und Alleingänge. Ein kurzes Schreiben oder eine E-Mail an alle Miteigentümer mit den Fakten: Wer hat wann zu welchem Termin gekündigt, was passiert als Nächstes.
Die Nachfolge-Entscheidung gehört in die Eigentümerversammlung. Die Einladung sollte frühzeitig erfolgen – mit der Nachfolgefrage als konkretem Tagesordnungspunkt.
Wann endet die Verwaltung? Wann ist die nächste Jahresabrechnung fällig? Laufen Verträge (Versicherung, Wartung, Energie) über die Verwaltung? Diese Termine bestimmen Ihren Zeitplan.
Das WEG-Konto gehört der Gemeinschaft, nicht der Verwaltung. Klären Sie, wer nach dem Ausscheiden Kontovollmacht hat, damit Versicherungsbeiträge, Energiekosten und Handwerkerrechnungen weiter bezahlt werden können.
Fordern Sie die vollständige Übergabe aller Unterlagen schriftlich und mit Frist ein – idealerweise so, dass sie vor dem letzten Arbeitstag der Verwaltung abgeschlossen ist.
Wie viele Einheiten enthält die WEG?
Unsere Software eignet sowohl für kleine als auch große Gemeinschaften. Damit wir besser planen können, wählen Sie bitte die Anzahl der Einheiten aus.
Die ausscheidende Verwaltung ist verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft herauszugeben – sie gehören der WEG, nicht der Verwaltung. Eine vollständige Übergabe umfasst:
| Bereich | Unterlagen |
|---|---|
Finanzen | Kontounterlagen, Buchhaltung, offene Forderungen, Jahresabrechnungen der Vorjahre, aktueller Wirtschaftsplan |
Beschlüsse | Beschlusssammlung, Versammlungsprotokolle |
Verträge | Versicherungen, Wartungsverträge, Energieversorger, Dienstleister |
Objekt | Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Baupläne, Schlüssel |
Laufendes | Offene Vorgänge, Schadensfälle, Handwerkeraufträge, Korrespondenz |
Digital | Zugänge zu Portalen, Zählerdaten, Dokumentenarchive |
Praxis-Tipp: Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll und lassen Sie es von beiden Seiten unterzeichnen. Fehlende Unterlagen fallen sonst oft erst Monate später auf – zum Beispiel, wenn die nächste Jahresabrechnung erstellt werden muss und Belege fehlen.
Besonders kritisch: die Jahresabrechnung für das laufende oder vergangene Jahr. Klären Sie ausdrücklich, wer sie erstellt. Nach der Rechtsprechung des BGH ist grundsätzlich der Verwalter zuständig, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit im Amt ist – bei einem Wechsel kann die Pflicht also auf die Nachfolgelösung übergehen. Umso wichtiger, dass die Buchhaltungsdaten vollständig übergeben werden.
Der naheliegende erste Gedanke nach einer Kündigung: schnell eine neue Verwaltung finden. Die Realität sieht für viele Gemeinschaften ernüchternd aus.
Auf rund 1,5 Millionen Eigentümergemeinschaften kommen nur noch knapp 22.000 Verwaltungen – rechnerisch betreut jede Verwaltung fast 280 Wohnungen. Die Folge: Gerade kleine und mittelgroße WEGs erhalten auf ihre Anfragen reihenweise Absagen („zu klein, lohnt sich nicht") oder sogenannte Abwehrangebote mit Honoraren, die weit über dem Marktüblichen liegen. Mindestpauschalen von 150 bis 250 Euro pro Monat sind selbst bei zwei oder drei Einheiten keine Seltenheit.
Das heißt nicht, dass die Suche aussichtslos ist. Aber es heißt: Ihre WEG sollte parallel eine zweite Option prüfen, statt Monate in eine Suche zu investieren, die möglicherweise ins Leere läuft – während die Übergangszeit ungenutzt verstreicht.
Nach der Kündigung stehen realistisch drei Wege offen:
| Kriterium | Neue externe Verwaltung | Reine Selbstverwaltung | Betreute Selbstverwaltung |
|---|---|---|---|
Verfügbarkeit | Schwierig, v. a. für kleine WEGs | Sofort möglich | Sofort möglich |
Kosten pro Einheit/Monat | oft 30–40 € und mehr | nahezu 0 €, aber sehr hoher Eigenaufwand | ab ca. 9,90 € |
Aufwand für Eigentümer | gering | sehr hoch (Buchhaltung, Recht, Fristen) | gering (ca. 20–35 Min./Monat) |
Fachliche Absicherung | durch Verwaltung | keine | zertifizierte WEG-Experten |
Transparenz | niedrig | mittel (nur die ausführende Person hat die volle Transparenz) | hoch, alle Daten von allen Eigentümern digital einsehbar |
Kontrolle | bei der Verwaltung | bei der Einzelperson | bei der Gemeinschaft |
Reine Selbstverwaltung – also alles komplett in Eigenregie mit Excel und Ordnern – scheitert in der Praxis oft an der Jahresabrechnung und den rechtlichen Anforderungen. Betreute Selbstverwaltung kombiniert dagegen die Eigenständigkeit der Gemeinschaft mit einer digitalen Plattform, die die Routine übernimmt, und zertifizierten Experten im Hintergrund.
→ Einen ausführlichen Überblick über die Modelle gibt der Beitrag „WEG Selbstverwaltung: So organisieren Eigentümer die Verwaltung in Eigenregie".
Für viele Gemeinschaften klingt Selbstverwaltung zunächst nach Überforderung: Wer soll die Buchhaltung machen? Wer kennt sich im WEG-Recht aus? Wer erstellt die Jahresabrechnung?
Die Antwort 2026: eine Plattform – nicht eine Person. In der betreuten Selbstverwaltung übernimmt die Software die Routine: Kontobewegungen werden automatisch verbucht, die Jahresabrechnung entsteht aus den laufenden Daten, Beschlussvorlagen und Einladungen sind rechtssicher vorformuliert, und alle Eigentümer haben jederzeit denselben Einblick. Der monatliche Aufwand liegt erfahrungsgemäß bei 20 bis 35 Minuten.
Dazu kommt der entscheidende Unterschied zur reinen Eigenregie: Ein fester, zertifizierter WEG-Experte steht als persönlicher Ansprechpartner bereit und beantwortet fachliche und rechtliche Fragen innerhalb von 24 Stunden. Die Verantwortung bleibt in der Gemeinschaft – die Sicherheit kommt von Profis.
Und die Kündigungsangst? Entfällt strukturell. Eine Gemeinschaft, die sich selbst verwaltet, kann nicht noch einmal gekündigt werden.
Der Wechsel ist ein klar strukturierter Prozess – und die Kündigungsfrist der alten Verwaltung ist dafür in der Regel mehr als ausreichend.
Gemeinsam klären, ob Selbstverwaltung zur Gemeinschaft passt und wie der Zeitplan bis zum Stichtag aussieht.
Die Eigentümerversammlung beschließt den Wechsel in die Selbstverwaltung und bestellt in der Regel einen Eigentümer als internen Verwalter. Rechtssichere Beschlussvorlagen liegen bereit.
Unterlagen, Beschlusssammlung, Verträge und Kontodaten werden übernommen – die Übergabe-Checkliste aus diesem Beitrag dient als Grundlage.
Stammdaten, Konten und Dokumente werden in dotega eingerichtet. Jeder Eigentümer erhält einen eigenen Zugang. Auf Wunsch wird das WEG-Konto auf das integrierte Kontomodell mit getrenntem Rücklagenkonto umgestellt.
Ab dem Tag, an dem die alte Verwaltung ausscheidet, läuft die Gemeinschaft nahtlos in der Selbstverwaltung weiter – ohne verwalterlose Lücke.
Zwischen Erstgespräch und Start liegen in der Regel wenige Wochen. Selbst eine dreimonatige Kündigungsfrist bietet damit ein komfortables Zeitfenster.
Genau für diese Situation ist die betreute Selbstverwaltung mit dotega gebaut. Was das konkret bedeutet:
Für viele Gemeinschaften ist die Kündigung der alten Verwaltung rückblickend der Wendepunkt gewesen: weg von Intransparenz und Wartezeiten, hin zu einer Lösung, bei der die Gemeinschaft selbst entscheidet – mit professioneller Struktur im Rücken.
Wann möchte die WEG starten?
Teilen Sie uns mit, wann die WEG starten oder Unterstützung in der Verwaltung in Anspruch nehmen möchte.
Die Kündigung der Hausverwaltung ist ein Schreck, aber kein Notfall ohne Ausweg. Entscheidend sind die ersten Wochen: Kündigung und Fristen prüfen, alle Eigentümer informieren, die Übergabe vollständig und schriftlich einfordern, Kontenzugriff sichern – und dann in Ruhe über die Nachfolge entscheiden.
Realistisch stehen drei Wege offen: die Suche nach einer neuen externen Verwaltung (für kleine WEGs zunehmend schwierig), die reine Eigenregie (fachlich riskant) oder die betreute Selbstverwaltung, die Eigenständigkeit mit digitaler Struktur und zertifizierter Begleitung verbindet. Der Vergleich lohnt sich – nicht nur wegen der Kosten, sondern vor allem wegen der Frage, wer künftig die Kontrolle über die eigene Immobilie hat.
Und vielleicht die wichtigste Erkenntnis: Eine Gemeinschaft, die den Schritt in die Selbstverwaltung geht, kann nie wieder gekündigt werden. Aus der Krise wird dann ein Neuanfang mit mehr Transparenz, kürzeren Wegen und deutlich geringeren Kosten.
Wenn Ihre WEG gerade in dieser Situation steckt: In einem kostenlosen Erstgespräch lässt sich innerhalb von 30 Minuten klären, wie der Übergang für Ihre Gemeinschaft konkret aussehen würde – und ob der Zeitplan bis zum Stichtag realistisch ist.

Über den Autor


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