Magazin WEG-Selbstverwaltung

WEG-Selbstverwaltung: Aufgaben, Kosten und der Einstieg in fünf Schritten

Eine Eigentümergemeinschaft darf sich selbst verwalten — das Gesetz sieht genau das vor. Welche Aufgaben dabei bleiben, was die Selbstverwaltung kostet und wie der Umstieg in fünf Schritten gelingt.

Foto von Celina Vogel Celina Vogel · Zertifizierte Hausverwalterin & Expertin für WEG-Praxis
· 8 Minuten Lesezeit · aktualisiert am

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Inhalt 11 Abschnitte
  1. Was bedeutet WEG-Selbstverwaltung genau?
  2. Welche Aufgaben verlangt das Gesetz?
  3. Was kostet die Selbstverwaltung — und was spart sie?
  4. Welches Modell passt zu Ihrer Gemeinschaft?
  5. Für welche Gemeinschaften eignet sich die Selbstverwaltung?
  6. Wie gelingt der Einstieg in fünf Schritten?
  7. Worauf es im Alltag ankommt
  8. Wo die Selbstverwaltung an Grenzen stößt
  9. Wie dotega das Modell praktisch macht
  10. Häufig gestellte Fragen
  11. Der direkte Weg zu mehr Überblick

WEG-Selbstverwaltung bedeutet, dass die Eigentümergemeinschaft die Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Eigentums selbst organisiert, statt sie an eine externe Hausverwaltung zu vergeben. Das Gesetz sieht diesen Weg ausdrücklich vor: Nach § 18 Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) obliegt die Verwaltung ohnehin der Gemeinschaft, und wer sie ausführt, entscheiden die Eigentümer per Beschluss. Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten dürfen dafür eine Person aus den eigenen Reihen bestellen, ohne einen zertifizierten Verwalter beauftragen zu müssen (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).

Die Aufgaben bleiben dieselben wie bei einer externen Verwaltung: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Rücklage, Versicherung, Versammlung, Beschlüsse. Sie werden nur anders organisiert.

Was bedeutet WEG-Selbstverwaltung genau?

Unter Selbstverwaltung, auch Eigenverwaltung oder Verwaltung in Eigenregie genannt, versteht man, dass die Gemeinschaft die organisatorischen Aufgaben in der eigenen Hand behält, statt sie einer Vollverwaltung zu übergeben.

Dabei gehen zwei Dinge leicht durcheinander. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist seit der Reform selbst rechtsfähig: Sie kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden (§ 9a Abs. 1 WEG). Verträge schließt also die Gemeinschaft, nicht die Person, die intern verwaltet. Gegenüber einem Gläubiger haftet jeder Wohnungseigentümer anschließend nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils (§ 9a Abs. 4 WEG).

Zweitens heißt selbst verwalten nicht, alles selbst zu machen. Die Gemeinschaft legt fest, was die interne Verwalterrolle darf: Die Rechte und Pflichten des Verwalters lassen sich durch Beschluss einschränken oder erweitern (§ 27 Abs. 2 WEG). Buchhaltung, Fristen und Dokumente laufen heute über eine Plattform, die Entscheidungen bleiben bei den Eigentümern.

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Welche Aufgaben verlangt das Gesetz?

§ 19 Abs. 2 WEG zählt auf, was zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört. Der Katalog gilt unabhängig davon, wer die Verwaltung ausführt, und er ist die beste verfügbare Checkliste für eine Gemeinschaft, die den Umstieg plant:

  • die Aufstellung einer Hausordnung
  • die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage
  • die Festsetzung von Vorschüssen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG
  • die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG, mit der genannten Ausnahme für kleine Gemeinschaften

Jeder dieser Punkte hat seine eigene Praxis. Zur Hausordnung gehört die Frage, was sie überhaupt regeln darf; zur Erhaltungsrücklage die Frage nach der angemessenen Höhe; zur Gebäudeversicherung die nach Neuwert und Selbstbehalt. Die Vorschüsse beschließt die Gemeinschaft über den Wirtschaftsplan, abgerechnet wird über die Jahresabrechnung.

Was kostet die Selbstverwaltung — und was spart sie?

Die Kostenfrage entscheidet in den meisten Gemeinschaften, und sie lässt sich klar beantworten. Eine klassische WEG-Verwaltung kostet am Markt 45 bis 70 Euro je Einheit und Monat. Die betreute Selbstverwaltung liegt bei dotega bei 9,80 Euro je Einheit und Monat im Paket Light, 10,40 Euro im Paket Komfort und 12,70 Euro im Paket Premium — jeweils der Bestpreis bei 24 Monaten Laufzeit.

Der Preis je Einheit sinkt mit der Größe der Gemeinschaft. Ein Beispiel aus dem Rechner auf der Preisseite: Eine Gemeinschaft mit zwölf Einheiten zahlt im Paket Komfort bei zwölf Monaten Laufzeit 17,92 Euro je Einheit und Monat, zusammen also rund 215 Euro im Monat für die Einheiten. Stellplätze kommen mit 2,80, 1,80 oder 1,00 Euro je Stück und Monat dazu, je nach Paket.

GemeinschaftKlassische VerwaltungBetreute Selbstverwaltung
8 Einheiten360 – 560 € / Monatab rund 145 € / Monat
12 Einheiten540 – 840 € / Monatab rund 215 € / Monat
20 Einheiten900 – 1.400 € / Monatab rund 310 € / Monat

Die Werte der rechten Spalte stammen aus dem Paket Komfort bei zwölf Monaten Laufzeit und ohne Stellplätze; der genaue Betrag hängt an der Einheitenzahl. Zur Laufzeit gilt: Bei zwölf Monaten sinkt der Einheitenpreis um 20 Prozent, bei 24 Monaten um 30 Prozent gegenüber der sechsmonatigen Laufzeit. Stellplatzpreise bleiben davon unberührt.

Was in dieser Rechnung nicht steht, ist der Zeitaufwand in der Gemeinschaft. Er ist real, aber kleiner als befürchtet: Die wiederkehrende Arbeit sind Belege zuordnen, Fristen im Blick behalten und einmal im Jahr die Versammlung vorbereiten.

Welches Modell passt zu Ihrer Gemeinschaft?

Im Kern gibt es drei Wege, mit klar unterschiedlichen Folgen für Kontrolle, Tempo und Einblick.

ModellWer steuert den Alltag?Transparenz für EigentümerPassend, wenn …
Klassische VollverwaltungExterner VerwalterHängt stark vom Dienstleister abSie möglichst viel abgeben möchten und eine passende Verwaltung verfügbar ist
Digitale VollverwaltungExterner Verwalter plus PortalMeist besserer Einblick, Steuerung bleibt externSie ein Portal wollen und weiterhin auslagern möchten
Betreute SelbstverwaltungDie Gemeinschaft, über eine interne RolleHoch, weil alle Eigentümer Einsicht habenSie Kontrolle und Transparenz wollen, ohne Verwaltung per Tabellenkalkulation

Für viele Gemeinschaften stellt sich die Frage ohnehin anders: Sie finden schlicht keine neue Verwaltung, weil Anfragen unbeantwortet bleiben oder die bisherige Verwaltung gekündigt hat. Wer die Anbieter direkt vergleichen will, findet die Gegenüberstellung im Vergleich mit Matera.

Für welche Gemeinschaften eignet sich die Selbstverwaltung?

Typisch passend ist sie, wenn die Gemeinschaft zwischen 2 und 40 Einheiten hat, die Eigentümer mehr Einblick in Belege, Konten und Rücklagen wünschen, mindestens eine Person zur Koordination bereitsteht und die Kosten planbarer werden sollen. Größere Gemeinschaften sind ebenfalls machbar, dort rechnet dotega ein individuelles Angebot.

Wer heute schon Entscheidungen gut vorbereitet, sauber protokolliert und transparent kommuniziert bekommt, für den ist der Schritt eine Weiterentwicklung und kein Sprung.

Wie gelingt der Einstieg in fünf Schritten?

1) Ausgangslage klären

Welche Unterlagen liegen vollständig vor — Verträge, Beschluss-Sammlung, Abrechnungen, Kontozugänge? Welche Aufgaben kehren regelmäßig wieder? Wenn eine Verwaltung im Amt ist, lohnt vorab ein Blick in den Verwaltervertrag: Dort stehen Laufzeit, Kündigungsfristen und die Regeln zur Übergabe der Unterlagen.

2) Zuständigkeit definieren

Die Gemeinschaft legt fest, wer intern koordiniert und als Anlaufstelle dient. Ein bestellter Verwaltungsbeirat hilft dabei doppelt: Er prüft Plan und Abrechnung, und sein Vorsitz kann im Notfall eine Versammlung einberufen.

3) Beschluss sauber vorbereiten

Für die Eigentümerversammlung gelten Textform und in der Regel drei Wochen Einladungsfrist. Fehlt ein Verwalter, kann unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 WEG auch der Beiratsvorsitz oder ein ermächtigter Eigentümer einberufen. Zwischen zwei Versammlungen lässt sich Dringendes über einen Umlaufbeschluss entscheiden.

4) Prozesse digital abbilden

Drei Bereiche tragen die Selbstverwaltung: die Finanzen mit Zahlungen, Zuordnung und Rücklage über ein eigenes WEG-Konto, die Dokumente an einem für alle zugänglichen Ort, und die Beschlüsse als nachvollziehbar archivierter Ablauf.

5) Starten und den Alltag stabil machen

Ab hier ändert sich vor allem die Organisation: weniger Suchen, weniger Rückfragen. Der erste Jahreszyklus ist der anstrengendste, danach läuft die Routine.

Worauf es im Alltag ankommt

Ein sauberer Überblick über Einnahmen, Ausgaben und Rücklage ist die Grundlage jeder ordnungsmäßigen Verwaltung. Wer monatlich auf die Salden schaut, bemerkt Hausgeldrückstände früh genug, um sie ohne Streit zu klären.

Dokumente gehören an einen Ort. Ein System, in dem Beschlüsse, Angebote, Verträge und Belege sofort auffindbar sind, spart im Alltag mehr Zeit als jede zusätzliche Beiratsrunde.

Und ein Beschluss ist ein Ablauf, kein Dokument: Vorbereitung, Beschlussfassung, Protokoll, Umsetzung, Ablage. Wo das standardisiert ist, wird Verwaltung ruhig.

Wo die Selbstverwaltung an Grenzen stößt

Drei Punkte gehören zur ehrlichen Antwort. Erstens braucht es eine Person, die die Rolle übernimmt — fällt sie aus, muss die Gemeinschaft nachbesetzen können. Zweitens bleibt die Verantwortung in der Gemeinschaft: Sie entscheidet selbst, und dafür braucht es tragfähige Mehrheiten. Drittens gibt es Vorhaben, bei denen fachliche Begleitung unverzichtbar ist, etwa eine größere Sanierung oder ein Rechtsstreit.

Genau an diesen Stellen unterscheidet sich betreute Selbstverwaltung von der Verwaltung mit Tabellenkalkulation: Der zertifizierte Ansprechpartner ist da, bevor die Frage zum Problem wird.

Wie dotega das Modell praktisch macht

Klassisch hieß Eigenverwaltung: Eine engagierte Person erledigt Abrechnungen, schreibt Protokolle und hält Versammlungen ab, mit Textverarbeitung und viel Freizeit. Die betreute Variante verteilt das anders — die Plattform übernimmt die Routine, die Eigentümer treffen die Entscheidungen.

In der Praxis heißt das: automatisierte Buchhaltung mit Bankanbindung und nachvollziehbarer Zuordnung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung automatisiert erstellt, die Eigentümerversammlung digital organisiert von der Einladung bis zum Protokoll, Zugänge für alle Eigentümer, und ein fester zertifizierter Ansprechpartner, der werktags innerhalb von 24 Stunden antwortet. Dazu gehört eine Vermögensschadenhaftpflicht, die dotega gemeinsam mit der AXA Versicherung AG entwickelt hat.

KURZ GEFRAGT

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Häufig gestellte Fragen

Darf sich eine WEG überhaupt selbst verwalten?

Ja. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt nach § 18 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Wer sie ausführt, entscheiden die Eigentümer per Beschluss — das kann eine externe Verwaltung sein oder eine Person aus der Gemeinschaft.

Braucht die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter?

Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört grundsätzlich die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG nimmt davon Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten aus, in denen ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt.

Wer haftet, wenn in der Selbstverwaltung ein Fehler passiert?

Verpflichtungen aus der Verwaltung treffen zuerst die Gemeinschaft, die seit der Reform selbst rechtsfähig ist (§ 9a Abs. 1 WEG). Gegenüber einem Gläubiger haftet jeder Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils (§ 9a Abs. 4 WEG). Eine Vermögensschadenhaftpflicht deckt Vermögensschäden aus der Verwaltungstätigkeit ab; Umfang und Grenzen stehen in den jeweiligen Vertragsunterlagen.

Wie viel Zeit kostet die Selbstverwaltung im Monat?

Die wiederkehrende Arbeit sind Belege zuordnen, Zahlungen prüfen und Fristen im Blick behalten. Für eine Gemeinschaft mittlerer Größe ist das mit digitaler Unterstützung eine Sache von rund 30 Minuten im Monat, dazu die Vorbereitung der jährlichen Versammlung.

Können wir später zu einer klassischen Verwaltung zurück?

Ja. Die Gemeinschaft beschließt die Bestellung einer Verwaltung wie jede andere Verwalterbestellung auch. Wer seine Unterlagen und Bücher geordnet übergibt, findet dabei eher leichter eine Verwaltung — beim Wechsel zählt vor allem eine vollständige Übergabe.

Der direkte Weg zu mehr Überblick

Selbstverwaltung ist für viele Gemeinschaften heute der kürzeste Weg zu mehr Transparenz und klarer Steuerung der eigenen Immobilie. Wer die Verwaltung in der Gemeinschaft organisiert, sieht schneller, was passiert, und kann Entscheidungen fundiert treffen.

Der pragmatische Einstieg ist immer derselbe: Rollen festlegen, einen zentralen Ort für Dokumente und Finanzen schaffen, die Abläufe Schritt für Schritt ausbauen. Der gesetzliche Katalog aus § 19 Abs. 2 WEG gibt dabei die Reihenfolge vor — er beschreibt genau die Aufgaben, die in jeder Gemeinschaft anfallen, ob eine externe Verwaltung sie erledigt oder die Eigentümer selbst.

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Celina Vogel

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