Magazin WEG-Finanzen

Fernablesbare Heizkostenverteiler: Was WEGs bis Ende 2026 erledigen müssen

Zum 31. Dezember 2026 läuft die Nachrüstfrist der Heizkostenverordnung ab: Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler müssen dann fernablesbar sein. Was hinter der Pflicht steckt, was bei Untätigkeit droht, wie der Umstieg in der WEG beschlossen wird — und warum Gemeinschaften jetzt handeln sollten, solange die Messdienstleister noch Termine haben.

Foto von Miriam Berger Miriam Berger · Fachautorin für WEG-Finanzen
24. Juli 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Eine Frist, die jede Zentralheizung betrifft

Es ist eine dieser Pflichten, die lange weit weg wirkten und plötzlich nah sind: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen in Gebäuden mit zentraler Wärme- oder Warmwasserversorgung alle Erfassungsgeräte fernablesbar sein — Heizkostenverteiler an den Heizkörpern genauso wie Wärmezähler und Warmwasserzähler. So verlangt es die Heizkostenverordnung, die damit eine Vorgabe der EU-Energieeffizienzrichtlinie umsetzt.

Für Eigentümergemeinschaften heißt das: Wer noch die klassischen Verdunsterröhrchen oder elektronische Geräte ohne Funkmodul im Haus hat, muss in den kommenden Monaten umrüsten. Und weil das kein Einzelfall ist, sondern hunderttausende Gebäude gleichzeitig betrifft, werden die Terminkalender der Messdienstleister zum Jahresende hin eng. Der beste Zeitpunkt zum Handeln ist deshalb: jetzt.

Was genau die Heizkostenverordnung verlangt

Die Regeln sind seit der Novelle der Heizkostenverordnung von 2021 gestaffelt in Kraft getreten:

  • Seit Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Geräte neu installiert werden.
  • Bis zum 31. Dezember 2026 müssen auch alle vorhandenen, nicht fernablesbaren Geräte nachgerüstet oder durch fernablesbare ersetzt werden.
  • Interoperabilität ist Pflicht: Die Geräte müssen so gewählt werden, dass ein späterer Wechsel des Ablesedienstes möglich bleibt — die Daten dürfen also nicht in einem geschlossenen System eines einzelnen Anbieters gefangen sein.

Fernablesbar bedeutet: Die Werte werden per Funk erfasst, ein Termin in der Wohnung ist für die Ablesung überflüssig. Das jährliche „Bitte zu Hause sein”-Schreiben entfällt genauso wie Schätzungen, weil jemand die Ablesung verpasst hat.

Die zweite Pflicht dahinter: monatliche Verbrauchsinfos

Mit der Fernablesung ist eine zweite Pflicht verbunden, die im Alltag fast wichtiger ist: Sobald ein Gebäude mit fernablesbaren Geräten ausgestattet ist, müssen die Bewohner während der Heizperiode monatlich über ihren Verbrauch informiert werden — die sogenannte unterjährige Verbrauchsinformation. Die Idee: Wer schwarz auf weiß sieht, dass der Januar doppelt so teuer war wie der Dezember, ändert sein Heizverhalten, solange es noch etwas bringt — und erlebt bei der Jahresabrechnung keine Überraschung.

Für die Gemeinschaft heißt das organisatorisch: Die monatlichen Informationen erstellt in der Regel der Messdienstleister und stellt sie digital bereit — per App, Portal oder E-Mail. In der Praxis lohnt es sich, diesen Punkt bei der Anbieterauswahl gleich mitzuverhandeln.

DIREKT LOSLEGEN

Wer verwaltet Ihre WEG aktuell?

Antwort antippen — Sie springen in die kostenlose Anfrage, und diese Frage ist dort schon erledigt.

60 Sekunden · kostenlos & unverbindlich

Was passiert, wenn die Gemeinschaft untätig bleibt?

Die Heizkostenverordnung setzt auf einen spürbaren Hebel: Wird ein Gebäude entgegen der Pflicht nicht mit fernablesbarer Technik ausgestattet, können die Nutzer — also etwa Mieter im Haus — ihren Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 3 Prozent kürzen. Bei vermieteten Wohnungen trifft das direkt die Eigentümer, die die Kürzung ihrer Mieter tragen müssen, während die Gemeinschaft die vollen Kosten des Energieversorgers bezahlt.

Dazu kommt das praktische Risiko: Wer die Umrüstung auf das Jahresende schiebt, konkurriert mit allen anderen Nachzüglern um Montagetermine. Eine Abrechnungsperiode mit gemischtem Gerätebestand — alte Röhrchen bis November, Funkgeräte ab Dezember — macht die nächste Jahresabrechnung unnötig kompliziert. Sauberer ist der Wechsel zum Stichtag der Abrechnungsperiode.

So beschließt die WEG die Umrüstung

Die gute Nachricht: Die Umrüstung ist beschlussrechtlich unkompliziert. Es geht um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht und um Geräte, die ohnehin turnusmäßig getauscht werden — dafür genügt die einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung. Der Weg in vier Schritten:

  1. Bestand klären: Welche Geräte sind verbaut, was davon ist schon fernablesbar, wann laufen Eichfristen und der Vertrag mit dem aktuellen Ablesedienst ab? Viele Wärmedienstverträge haben lange Laufzeiten — die Kündigungsfrist gehört jetzt auf den Tisch.
  2. Angebote einholen: Mindestens zwei, besser drei Messdienstleister anfragen — mit Preisen für Miete oder Kauf der Geräte, für die jährliche Abrechnung und für die monatliche Verbrauchsinformation. Auf Interoperabilität achten.
  3. Beschluss fassen: Auf der nächsten Versammlung — oder, wenn es schneller gehen soll, im Umlaufverfahren. In den Beschluss gehören Anbieter, Kostenrahmen und Zeitpunkt der Umrüstung.
  4. Termin und Abrechnung koordinieren: Montage möglichst zum Beginn der neuen Abrechnungsperiode legen und den Gerätetausch für die laufende Abrechnung dokumentieren.

So läuft die Umrüstung bis zur Frist

Was kostet das — und wer zahlt?

Die Kosten hängen von Gerätetyp und Modell ab: Funk-Heizkostenverteiler liegen je nach Anbieter und Menge grob zwischen 10 und 30 Euro pro Stück im Kauf, dazu kommen Montage und gegebenenfalls laufende Miet- und Servicegebühren. Verteilt werden sie wie die übrigen Kosten der Verbrauchserfassung: Sie fließen als Betriebskosten in die Heizkostenabrechnung ein, die Anschaffung selbst trägt die Gemeinschaft nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel.

Ein ehrlicher Blick auf die Gegenrechnung gehört dazu: Der Ablesetermin in jeder Wohnung entfällt, Schätzungen wegen verpasster Termine verschwinden, und die monatlichen Verbrauchsdaten machen die Abrechnung transparenter und streitärmer. Für viele Gemeinschaften ist die Pflicht deshalb weniger Belastung als Anlass, einen alten Vertrag neu zu verhandeln.

Selbstverwaltete Gemeinschaften: Frist im Blick, Unterlagen an einem Ort

Gerade in der Selbstverwaltung zeigt sich, wie viel einfacher solche Pflichten mit klarer Organisation werden: Vertragsunterlagen des Messdienstes, eingeholte Angebote, der Beschluss und die Montageprotokolle gehören dauerhaft dokumentiert — spätestens bei der nächsten Jahresabrechnung oder beim nächsten Eigentümerwechsel fragt jemand danach.

Genau dafür ist dotega gebaut: Die Plattform hält Verträge, Beschlüsse und Fristen Ihrer Gemeinschaft an einem Ort, erinnert rechtzeitig und macht die Heizkostenabrechnung aus den laufenden Daten nachvollziehbar. Und wenn Fragen zur Umsetzung offen sind, hilft Ihr fester, zertifizierter Ansprechpartner — innerhalb von 24 Stunden.

KURZ GEFRAGT

Wann möchte Ihre WEG starten?

Antwort antippen — die kostenlose Anfrage startet, und diese Frage ist dort schon beantwortet.

60 Sekunden · kostenlos & unverbindlich

Fazit

Die Frist ist eindeutig: Bis Ende 2026 müssen Heizkostenverteiler und Zähler fernablesbar sein — danach drohen Kürzungsrechte der Nutzer und ein Termingedränge bei den Messdienstleistern. Für Eigentümergemeinschaften ist das gut planbar: Bestand prüfen, Angebote vergleichen, mit einfacher Mehrheit beschließen und die Montage an den Beginn der Abrechnungsperiode legen. Wer das jetzt im Sommer anstößt, hat zum Jahreswechsel Ruhe — und ab der nächsten Heizperiode eine Abrechnung, die ganz nebenbei transparenter geworden ist.

Bereit, es für Ihre WEG durchzurechnen?

Vier kurze Fragen — danach wählen Sie direkt Ihren Wunschtermin fürs kostenlose Erstgespräch.

Kostenlose Anfrage starten dauert 60 Sekunden · unverbindlich
Foto von Miriam Berger

Miriam Berger

Fachautorin für WEG-Finanzen

Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihr fester Ansprechpartner — werktags innerhalb von 24 Stunden. So funktioniert die Betreuung →

Genug gelesen? Sprechen wir über Ihre WEG.

Im kostenlosen Erstgespräch (25 Minuten) besprechen wir, wie Ihre WEG am besten in die Selbstverwaltung startet — persönlich, individuell und mit ehrlicher Empfehlung — von einem zertifizierten Hausverwalter.

Noch nicht so weit? Holen Sie sich das Infopaket für Ihre Eigentümerversammlung — mit Kostenvergleich, Wechsel-Fahrplan und Muster-Beschlussvorlage.